1- Wenn eine Person Unregelmäßigkeiten in den Sitten oder Ansichten der Manna-Kirche feststellt oder davon Kenntnis hat, hat sie das Recht, eine Beschwerde beim Manna-Ombudsmann einzureichen.
Ziffer- Die Einreichung der Beschwerde unterliegt den folgenden Anforderungen:
(a) Die Anonymität der beschwerdeführenden Person ist nicht zulässig.
b) Der Beschwerdeführer muss 2 oder 3 Zeugen gemäß I. Timotheus 5:19 vorbringen.
3 – Die Beschwerde wird nur auf dem zu diesem Zweck erstellten offiziellen Formular entgegengenommen.
4 – Der Beschwerdeführer muss sich eindeutig identifizieren, damit er zu Beginn des Verfahrens kontaktiert werden kann, um Aussagen zu machen.
5 – Wenn der Beschwerdeführer alle oben genannten Anforderungen erfüllt, sollte er/sie das Formular ausfüllen.