1 – Wenn eine Person Unregelmäßigkeiten im moralischen Bereich oder in Bezug auf die Vision der Kirche Maná beobachtet oder Kenntnis davon erlangt, hat sie das Recht, eine Beschwerde bei der Provedoria Maná (Ombudsstelle der Maná) einzureichen.

2 – Die Einreichung der Beschwerde unterliegt den folgenden Voraussetzungen:

a) Eine anonyme Einreichung durch den Beschwerdeführer ist nicht zulässig. b) Der Beschwerdeführer muss 2 oder 3 Zeugen gemäß 1. Timotheus 5:19 benennen.

3 – Die Beschwerde wird nur über das offizielle, eigens zu diesem Zweck erstellte Formular akzeptiert.

4 – Der Beschwerdeführer muss sich eindeutig identifizieren, damit er zwecks einer Stellungnahme bei der Einleitung des Verfahrens kontaktiert werden kann.

5 – Sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Beschwerdeführer mit dem Ausfüllen des Formulars fortzufahren.

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